Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Vertrieb der Software „Svana Suite“
BLAUEBLUME Internet & Service Agentur
Inhaber: Markus Schubert
Promoisel 7
18551 Sagard
E-Mail: info@blaueblume.net
Telefon: +49 162 35 88 182
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE283059597
— nachfolgend „Anbieter“ —
Stand: 03.07.2026
§ 1 Geltungsbereich; Unternehmerkunden
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Überlassung der WordPress-Plugin-Software „Svana Suite“ einschließlich ihrer Komponenten (nachfolgend „Software“) sowie über damit zusammenhängende Leistungen.
(2) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit seiner Anfrage bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Der Anbieter vertreibt die Software ausschließlich an Kunden mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist:
- die dauerhafte Überlassung der Software in der zum Zeitpunkt der Bereitstellung aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe des § 6 (Nutzungsrechte) und des vereinbarten Lizenzumfangs (§ 7), sowie
- ein auf zwölf Monate befristetes Update-Bezugsrecht ab Bereitstellung des Lizenzschlüssels (nachfolgend „Lizenzzeitraum“) nach Maßgabe des § 8.
(2) Die Svana Suite besteht aus mehreren WordPress-Plugins (Komponenten). Der jeweils aktuelle Komponentenumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Jede Lizenz umfasst sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Suite gehörenden Komponenten; ein Einzelbezug von Komponenten ist nicht vorgesehen.
(3) Die geschuldete Beschaffenheit der Software ergibt sich abschließend aus der Produktbeschreibung des Anbieters. Öffentliche Äußerungen Dritter, Werbeaussagen oder Erwartungen des Kunden, die über die Produktbeschreibung hinausgehen, begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung. Garantien im Rechtssinne übernimmt der Anbieter nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und in Textform erklärt sind.
(4) Systemvoraussetzung ist eine funktionsfähige, vom Kunden betriebene WordPress-Installation, die die in der Produktbeschreibung genannten Mindestanforderungen (insbesondere WordPress- und PHP-Version) erfüllt. Die Bereitstellung und der Betrieb der WordPress-Umgebung, des Hostings und aller sonstigen Infrastruktur sind nicht Vertragsgegenstand und obliegen dem Kunden.
(5) Nicht geschuldet sind — vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung — insbesondere: Installation, Konfiguration, Anpassungsprogrammierung, Schulung, Beratung sowie laufender Support. Der Anbieter bietet einzelne dieser Leistungen (z. B. einen Installationsservice) optional gegen gesonderte Vergütung an.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Software auf den Internetseiten des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Anfrage zu stellen (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertragsschluss vollzieht sich wie folgt:
- Der Kunde übermittelt über das Kontaktformular des Anbieters oder per E-Mail eine Anfrage unter Angabe seiner Firma und der gewünschten Anzahl von Domains.
- Der Anbieter prüft die Anfrage und übermittelt dem Kunden — nach eigenem Ermessen — ein Angebot in Form einer Rechnung, die den Lizenzumfang (insbesondere die Anzahl der Domains), den Preis und einen Hinweis auf die Geltung dieser AGB enthält. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Anfragen anzunehmen.
- Der Vertrag kommt mit Zahlung des Rechnungsbetrages durch den Kunden, spätestens jedoch mit Bereitstellung des Lizenzschlüssels durch den Anbieter, zustande.
(3) Diese AGB werden dem Kunden spätestens mit dem Angebot (Rechnung) zugänglich gemacht und sind auf der Internetseite des Anbieters jederzeit abrufbar, speicherbar und druckbar.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gilt der im Angebot (Rechnung) ausgewiesene Preis. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung für die Überlassung der Software und das Update-Bezugsrecht ist eine Einmalzahlung und mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern in der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel genannt ist.
(3) Die Leistungserbringung erfolgt gegen Vorkasse: Der Anbieter stellt den Lizenzschlüssel und die Software erst nach vollständigem Zahlungseingang bereit (§ 5).
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Bereitstellung und Lieferung
(1) Nach vollständigem Zahlungseingang übermittelt der Anbieter dem Kunden in Textform (E-Mail):
- den Lizenzschlüssel (Suite-Key) für den vereinbarten Lizenzumfang sowie
- das Hub-Plugin „Svana Suite“ als Installationspaket bzw. einen Downloadlink hierauf.
(2) Die weiteren Komponenten der Suite kann der Kunde nach Eingabe des Lizenzschlüssels über das Hub-Plugin beziehen und installieren.
(3) Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich digital. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes über den mitgelieferten (naturgemäß einsehbaren) PHP-Quelltext hinaus, auf Datenträger oder auf gedruckte Dokumentation besteht nicht.
(4) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen erfolgt die Bereitstellung innerhalb angemessener Frist nach Zahlungseingang, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Kunde ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich unbefristetes Recht, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang (§ 7) zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst die bei Bereitstellung überlassene Version sowie alle Versionen, die der Kunde während des Lizenzzeitraums als Update bezogen hat.
(2) Die Nutzung umfasst das Installieren, Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der Software auf WordPress-Installationen im Rahmen des vereinbarten Lizenzumfangs. Der Kunde darf die Software auch auf Websites einsetzen, die er für eigene Kunden betreibt oder betreut (Agentur-Einsatz), sofern die betreffende Domain auf den vereinbarten Lizenzumfang angerechnet wird und der Kunde selbst Lizenznehmer bleibt.
(3) Nicht gestattet sind insbesondere:
- die Unterlizenzierung, Vermietung, Verpachtung oder das öffentliche Zugänglichmachen der Software oder des Lizenzschlüssels an Dritte über den Rahmen des Absatzes 2 hinaus;
- die Weitergabe des Lizenzschlüssels an Dritte, die nicht im Rahmen des Absatzes 2 für den Kunden tätig sind;
- das Entfernen oder Verändern von Urheberrechtsvermerken, Lizenzhinweisen oder der Lizenzprüfungsmechanik der Software;
- die Nutzung der Software zum Aufbau eines konkurrierenden Produkts.
(4) Eine vollständige Übertragung der Lizenz auf einen Dritten ist zulässig, wenn der Kunde die eigene Nutzung vollständig und endgültig aufgibt, sämtliche bei ihm vorhandenen Kopien der Software löscht bzw. unbrauchbar macht, dem Erwerber diese AGB überbindet und dem Anbieter die Übertragung in Textform anzeigt. Eine Aufspaltung der Lizenz (z. B. teilweise Übertragung einzelner Domain-Kontingente) ist ausgeschlossen.
(5) Die Vervielfältigung der Software ist nur zulässig, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist (insbesondere Installation, Laden in den Arbeitsspeicher) sowie zur Datensicherung. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden aus §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.
(6) Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung sind sämtliche Nutzungsrechte nur vorläufig und auflösend bedingt eingeräumt.
§ 7 Lizenzumfang; Lizenzschlüssel; Domains
(1) Der Lizenzumfang — insbesondere die maximale Anzahl gleichzeitig aktivierbarer Domains — ergibt sich aus dem Angebot (Rechnung). Maßgeblich ist die registrierbare Domain (eTLD+1); Subdomains derselben registrierbaren Domain gelten als eine Domain, sofern im Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Die Software prüft die Lizenz über einen vom Anbieter betriebenen Lizenzserver. Hierbei werden ausschließlich die zur Lizenzprüfung und Update-Auslieferung erforderlichen Daten übertragen (Lizenzschlüssel, Domain, Produktkennung, installierte Version). Eine darüber hinausgehende Übertragung von Inhalts- oder Nutzungsdaten findet nicht statt.
(3) Der Kunde hat den Lizenzschlüssel vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Bei Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung wird der Anbieter den Schlüssel nach Abstimmung mit dem Kunden ersetzen.
(4) Der Kunde kann Domains im Rahmen seines Kontingents in zumutbarem Umfang wechseln (z. B. bei Projektende); der Wechsel erfolgt durch Mitteilung an den Anbieter oder — soweit technisch vorgesehen — durch den Kunden selbst.
§ 8 Updates und Weiterentwicklung
(1) Während des Lizenzzeitraums (zwölf Monate ab Bereitstellung des Lizenzschlüssels) erhält der Kunde Zugang zu allen Updates der lizenzierten Komponenten, sofern und soweit der Anbieter solche Updates veröffentlicht.
(2) Ein Anspruch auf die Entwicklung oder Veröffentlichung bestimmter Updates, neuer Funktionen oder einer Weiterentwicklung der Software besteht nicht. Der Anbieter entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und welche Updates er veröffentlicht; er wird jedoch während des Lizenzzeitraums Updates bereitstellen, soweit dies zur Erhaltung der vertragsgemäßen Nutzbarkeit der überlassenen Software erforderlich ist (insbesondere zur Behebung von Sicherheitslücken und wesentlichen Fehlern). Gesetzliche Mängelrechte (§ 12) bleiben unberührt.
(3) Updates werden über den in die Software integrierten Update-Mechanismus (WordPress-Update-System in Verbindung mit dem Lizenzserver des Anbieters) ausgeliefert. Die Installation von Updates obliegt dem Kunden.
(4) Der Anbieter ist bemüht, die Kompatibilität der Software mit den jeweils aktuellen, offiziell unterstützten Versionen von WordPress und PHP im Rahmen von Updates herzustellen. Eine Kompatibilität mit Beta-Versionen, veralteten bzw. vom jeweiligen Hersteller nicht mehr unterstützten Versionen, mit sämtlichen Themes oder mit Plugins Dritter wird nicht geschuldet.
(5) Nach Ablauf des Lizenzzeitraums endet das Update-Bezugsrecht. Der Kunde kann einen neuen Lizenzzeitraum durch erneute Bestellung erwerben; eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
§ 9 Weiternutzung nach Ablauf des Lizenzzeitraums; Risikohinweis
(1) Das Nutzungsrecht an der überlassenen Software (§ 6) besteht auch nach Ablauf des Lizenzzeitraums fort. Die zuletzt bezogene Version bleibt funktionsfähig; eine technische Abschaltung installierter Funktionen bei Lizenzablauf erfolgt nicht.
(2) Risikohinweis: Nach Ablauf des Lizenzzeitraums erhält der Kunde keine Updates mehr — auch keine Sicherheits- und Fehlerbehebungs-Updates. Die Weiternutzung einer nicht mehr aktualisierten Software-Version kann insbesondere bei fortschreitender Entwicklung von WordPress, PHP oder Drittkomponenten zu Inkompatibilitäten, Funktionsverlusten oder Sicherheitsrisiken führen. Die Entscheidung über die Weiternutzung ohne aktives Update-Bezugsrecht trifft der Kunde in eigener Verantwortung; Mängelrechte wegen Umständen, die erst nach Ablauf des Lizenzzeitraums durch Veränderungen der Systemumgebung entstehen, bestehen nicht.
§ 10 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist für den Betrieb und die Absicherung seiner WordPress-Installationen einschließlich Hosting, Zugangsdaten und Drittkomponenten selbst verantwortlich.
(2) Der Kunde wird vor der erstmaligen Installation und Verwendung der Software sowie vor der Einspielung von Updates eine vollständige Datensicherung seiner betroffenen WordPress-Installationen durchführen — einschließlich sämtlicher Dateien und der zugehörigen Datenbank(en) — und die Wiederherstellbarkeit der Sicherung in zumutbarem Umfang sicherstellen. Updates wird der Kunde nach Möglichkeit zunächst in einer Test- oder Staging-Umgebung prüfen, bevor er sie in Produktivumgebungen einsetzt.
(3) Der Kunde ist für die Inhalte seiner Websites sowie für alle über die Software vorgenommenen Konfigurationen und deren Auswirkungen allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere für:
- die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit strukturierter Daten (z. B. schema.org-Auszeichnungen), die mit der Software erzeugt oder konfiguriert werden;
- Entscheidungen über die Steuerung von Crawlern und Bots (z. B. robots.txt-Regeln, KI-Crawler-Freigaben oder -Sperren) und deren Folgen für Sichtbarkeit und Indexierung;
- die Prüfung automatisiert erzeugter oder vorgeschlagener Inhalte (z. B. Alt-Texte, Analyse-Hinweise) vor deren Veröffentlichung.
(4) Der Kunde wird Mängel der Software unverzüglich und in nachvollziehbarer Form (Beschreibung, betroffene Umgebung, Reproduktionsschritte soweit möglich) an den Anbieter melden und den Anbieter bei der Fehleranalyse in zumutbarem Umfang unterstützen.
(5) Ist der Kunde Kaufmann, gilt § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügeobliegenheit) entsprechend für die bereitgestellte Software.
§ 11 Keine Erfolgs- und Ergebniszusagen
(1) Die Software stellt Werkzeuge zur Analyse, Auszeichnung und Ausgabe von Website-Inhalten bereit. Der Anbieter schuldet die vertragsgemäße Beschaffenheit der Software, nicht jedoch den Eintritt bestimmter Ergebnisse oder Erfolge.
(2) Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Zusage, Gewähr oder Garantie dafür, dass durch den Einsatz der Software
- bestimmte Platzierungen, Rankings oder Sichtbarkeiten in Suchmaschinen erreicht oder verbessert werden;
- Inhalte des Kunden von KI-Systemen, KI-Suchdiensten oder generativen Engines erfasst, berücksichtigt, zitiert oder bevorzugt dargestellt werden;
- Rich Results, erweiterte Suchergebnisdarstellungen oder eine bestimmte Interpretation strukturierter Daten durch Suchmaschinen oder Dritte erfolgen;
- Crawler oder Bots Dritter sich an Vorgaben (z. B. robots.txt-Regeln) halten.
(3) Die Bewertungs- und Analyseergebnisse der Software (z. B. Scores, Hinweise, Prioritäten) sind automatisiert erzeugte, unverbindliche Einschätzungen auf Grundlage allgemeiner Kriterien. Sie ersetzen keine individuelle fachliche Beratung und begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der analysierten Inhalte.
§ 12 Sach- und Rechtsmängel (Gewährleistung)
(1) Der Anbieter leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Software (§ 2 Abs. 3) nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Bei Sachmängeln erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Anbieters durch Beseitigung des Mangels (insbesondere durch Bereitstellung eines Updates oder Patches) oder durch Bereitstellung einer mangelfreien Version. Der Bereitstellung einer neuen Version steht die Aufzeigung zumutbarer Umgehungsmöglichkeiten gleich, sofern hierdurch die vertragsgemäße Nutzung nicht erheblich beeinträchtigt wird.
(3) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zweimal fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe des § 13.
(4) Keine Mängel sind insbesondere:
- Beeinträchtigungen, die auf einer Nichteinhaltung der Systemvoraussetzungen, auf Eingriffen des Kunden oder Dritter in die Software, auf fehlerhafter Konfiguration durch den Kunden oder auf Inkompatibilitäten mit nicht unterstützten Umgebungen, Themes oder Drittplugins beruhen;
- das Ausbleiben von Ergebnissen oder Erfolgen im Sinne des § 11;
- unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit.
(5) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Bereitstellung der Software bzw. des jeweiligen Updates. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 13 Abs. 1 sowie in den Fällen des Vorsatzes oder arglistigen Verschweigens eines Mangels; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(6) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, die vertragsgemäße Nutzung der Software verletze seine Schutzrechte, wird der Kunde den Anbieter unverzüglich in Textform unterrichten und dem Anbieter — soweit rechtlich zulässig — die Verteidigung überlassen. Der Anbieter ist berechtigt, nach eigener Wahl die Software so zu ändern, dass keine Schutzrechte verletzt werden, oder dem Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte zu verschaffen, sofern die vertragsgemäße Nutzung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
- im Umfang einer vom Anbieter ausdrücklich übernommenen Garantie;
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit auf den Vertrag oder Teile davon Mietrecht Anwendung finden sollte.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Absätze nur in der Höhe des Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 10 Abs. 2) angefallen wäre.
(6) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters sowie für vorvertragliche Pflichtverletzungen und deliktische Ansprüche.
§ 14 Lizenzserver; Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter betreibt den Lizenzserver mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen bei Dritten (z. B. Hosting, Netzinfrastruktur) und Fälle höherer Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
(2) Eine vorübergehende Nichterreichbarkeit des Lizenzservers beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit der installierten Software nicht; sie kann lediglich die Auslieferung von Updates und die Lizenzprüfung verzögern. Die Software schaltet bei Nichterreichbarkeit des Lizenzservers keine Funktionen ab.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Update- und Lizenzprüfungsmechanismus technisch weiterzuentwickeln, sofern die vertragsgemäße Nutzung der Software für den Kunden dadurch nicht beeinträchtigt wird.
§ 15 Support; sonstige Leistungen
(1) Ein laufender Support (z. B. Beantwortung von Anwendungsfragen, Konfigurationshilfe, Fehleranalyse in der Kundenumgebung außerhalb der Mängelhaftung) ist nicht Vertragsgegenstand. Soweit der Anbieter derartige Unterstützung gleichwohl leistet, erfolgt dies freiwillig und ohne Rechtsanspruch; ein Anspruch für die Zukunft wird hierdurch nicht begründet.
(2) Gesonderte Leistungen (z. B. Installationsservice) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert vergütet.
(3) Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden (§ 12) bleiben von diesem Paragraphen unberührt.
§ 16 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://www.blaueblume.net/datenschutz/. Im Rahmen der Lizenzprüfung werden ausschließlich die in § 7 Abs. 2 genannten technischen Daten verarbeitet.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang (§ 305b BGB).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
